Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall aufzuwenden wäre. Zustand, Laufleistung, Ausstattung und Marktumfeld sind für die Bewertung relevant.
Ihr Kfz Gutachten innerhalb von 48 Stunden.
Nach abgeschlossener Begutachtung und vollständigen Unterlagen.
Reparieren, ersetzen oder verkaufen? Nach einem schweren Unfall brauchen Sie belastbare Zahlen. Wir ermitteln Schadenumfang und Fahrzeugwerte und erklären, worauf Ihre nächste Entscheidung beruht.
Hebebühne · Achsvermessung · Karosserievermessung
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Der Anstoß und seine Folgen werden gründlich untersucht. Auf dieser Grundlage kalkulieren wir den fachlich erforderlichen Reparaturweg, auch wenn wichtige Schäden von außen nicht sichtbar sind.
Unser Gutachterbüro ↗Ein Totalschaden lässt sich nicht am Blech ablesen. Wir prüfen Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie die relevanten Fahrzeugmerkmale. Damit die Abrechnung auf nachvollziehbaren Werten beruht.
Was wir prüfenMit dem Gutachten können Sie Reparatur und Ersatzbeschaffung fundiert besprechen. Wir klären technische Fragen. Qualifizierte Partneranwälte prüfen die rechtlichen Voraussetzungen Ihrer Ansprüche.
Ihr Ansprechpartner ↗
TOTALSCHADEN
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht der Reparaturaufwand in einem ungünstigen Verhältnis zum Fahrzeugwert. Die technische Wiederherstellung kann trotzdem möglich sein. Bei einem technischen Totalschaden ist eine fachgerechte Wiederherstellung dagegen nicht möglich. Eine verformte Stoßstange oder ein einzelnes Schadenfoto erlaubt diese Einordnung noch nicht.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Gutachterbüro in der Gottschalkstraße 43 in Kassel. Die Untersuchung auf der Hebebühne und erforderliche Vermessungen helfen, den Schadenumfang zu bestimmen. Dazu kommen Fahrzeugdaten, Ausstattung und Zustand. Diese Grundlagen werden im Gutachten nachvollziehbar zusammengeführt.
Gründliche Prüfung auf der Hebebühne
Achsvermessung und Karosserievermessung bei Bedarf
Fundiertes Gutachten als Grundlage Ihrer Ansprüche
BEGUTACHTUNG UND REGULIERUNG IN KASSEL
Melden Sie uns den Standort des Unfallfahrzeugs, bevor Sie weitere Schritte beauftragen. Fahren Sie nicht mit einem möglicherweise verkehrsunsicheren Auto. Bringen Sie vorhandene Angebote, Unfallbilder und Angaben zu Ausstattung und Vorschäden mit. Verkauf, Reparatur und Verwertung sollten auf geklärten Grundlagen beruhen.
Termin im Büro vereinbaren ↗Hier prüfen wir Ihr Fahrzeug
Gottschalkstraße 43 · 34127 Kassel
Ihr Auto ist nicht fahrbereit? Rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen die passende Lösung.
Büro auf Google Maps ansehen ↗TOTALSCHADEN · WERTE UND ABRECHNUNG
Diese Begriffe helfen beim Lesen des Gutachtens. Welche Abrechnung in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Haftung, Fahrzeugzustand und weiteren Voraussetzungen ab.
Der Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall aufzuwenden wäre. Zustand, Laufleistung, Ausstattung und Marktumfeld sind für die Bewertung relevant.
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im Unfallzustand. Er ist nicht mit einem pauschalen Schrottwert gleichzusetzen. Vor einem Verkauf sollten Bewertung und Abrechnung geklärt sein.
Die fachlich kalkulierten Aufwendungen für die Schadenbehebung. Erforderliche Arbeiten und betroffene Bauteile werden aus dem festgestellten Befund abgeleitet.
Bei einer üblichen Totalschadenabrechnung ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert die zentrale Ausgangsgröße. Haftung, Umsatzsteuer und weitere Positionen sind gesondert zu prüfen.
Im Haftpflichtfall kann eine fachgerechte vollständige Reparatur innerhalb bestimmter Grenzen möglich sein. Unter anderem sind Kostenhöhe, Reparaturnachweis und weitere Nutzung relevant. Lassen Sie die Voraussetzungen vor dem Auftrag prüfen.
Für einen erforderlichen Übergangszeitraum können je nach Fall Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall in Betracht kommen. Bedarf, Dauer und Nachweise müssen zur konkreten Situation passen.
Welche Ansprüche bestehen, hängt von Haftung, Schaden und Erforderlichkeit ab. Bei Mitschuld kann die Erstattung anteilig erfolgen. Die individuelle rechtliche Prüfung übernehmen die beauftragten Anwälte.
Zum Nachlesen: ADAC zu Unfallansprüchen ↗ · § 249 BGB ↗
WISSEN FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG
Angenommener Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall. Die Zahl dient ausschließlich der Veranschaulichung.
Angenommener Wert des beschädigten Fahrzeugs. Dieser verbleibende Fahrzeugwert wird in der Beispielrechnung berücksichtigt.
15.000 € abzüglich 4.000 €. Das Beispiel bildet keine individuelle Auszahlung ab. Haftungsquote, Steuerfragen und zusätzliche Ansprüche können das Ergebnis verändern.
VOM SCHADENBILD ZUR FUNDIERTEN ENTSCHEIDUNG
Schaden aufnehmen, Werte ermitteln, Abrechnung klären. Wir begleiten die technischen Fragen.
Im ersten Gespräch schildern Sie den Unfall und nennen den Standort des Fahrzeugs. Wir besprechen die Begutachtung und die benötigten Unterlagen. Informieren Sie uns über laufende Standkosten und vorhandene Angebote.
0176 31609524 anrufen ↗
Im Kasseler Gutachterbüro untersuchen wir den Anstoßbereich und kalkulieren den Reparaturumfang. Bei Bedarf ergänzen Achsvermessung und Karosserievermessung die Prüfung. Fahrzeugzustand und Ausstattung werden erfasst.

Ihr Gutachten enthält den dokumentierten Befund und die relevanten Werte. Nach abgeschlossener Begutachtung und vollständigen Unterlagen erhalten Sie es innerhalb von 48 Stunden. Wir erklären Ihnen die technischen Grundlagen.

Mit qualifizierten Partneranwälten klären Sie, welche Abrechnung im konkreten Fall möglich ist. Wir beantworten technische Rückfragen. Reparatur, Verkauf oder Ersatzbeschaffung sollten Sie auf dieser Grundlage abstimmen.
Schaden mit uns besprechen ↗Fahrzeugschein, Unfallfotos, Ausstattungsliste, Angaben zur Laufleistung und zu Vorschäden sowie vorhandene Angebote und Versicherungsunterlagen.
Okan Karacan erklärt Ihnen den technischen Befund und die Grundlagen des Gutachtens. Sie behalten einen Ansprechpartner für fachliche Rückfragen. Die individuelle rechtliche Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen die beauftragten qualifizierten Partneranwälte.
Okan Karacan · Kfz Sachverständiger

GUT ZU WISSEN
Ihre Fragen zu Totalschaden, Gutachten und Regulierung.
Zum Kfz Ratgeber ↗Bei einer üblichen Abrechnung im Haftpflichtfall bildet der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert die Ausgangsgröße. Die tatsächliche Erstattung hängt unter anderem von Haftungsquote, Umsatzsteuer und weiteren berechtigten Schadenpositionen ab.
Nein, die wirtschaftliche Einordnung bedeutet nicht automatisch eine Pflicht zur Verschrottung. Ob Weiterbenutzung, Reparatur oder Verkauf sinnvoll und zulässig sind, muss anhand des Zustands und der Abrechnung geklärt werden.
Unter engen Voraussetzungen kann im Haftpflichtfall eine vollständige fachgerechte Reparatur bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig sein. In der Regel ist auch eine weitere Nutzung von mindestens sechs Monaten erforderlich. Lassen Sie alle Voraussetzungen vorab anwaltlich prüfen.
Klären Sie vorher Bewertung, vorhandene Angebote und die rechtlichen Auswirkungen auf Ihre Abrechnung. Ein voreiliger Verkauf kann eine spätere Nachprüfung erschweren. Besprechen Sie den konkreten Fall mit Ihrem Anwalt.
Nach abgeschlossener Begutachtung und vollständigen erforderlichen Unterlagen erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 48 Stunden. Das ist keine Zusage für die Dauer der Versicherungsregulierung oder Auszahlung.
KLARHEIT NACH DEM UNFALL?