UNVERSCHULDETER UNFALL · IHRE RECHTE
Sie haben den Schaden.
Und gute Rechte.
Lassen Sie berechtigte Ansprüche nicht liegen. Ein unabhängiges Gutachten und anwaltliche Unterstützung helfen Ihnen, den Schaden vollständig geltend zu machen.
01Sie wählen Ihren Gutachter.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Ist das Gutachten erforderlich, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
02Ein Anwalt an Ihrer Seite.
Sie dürfen anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Bei voller Haftung der Gegenseite sind die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich erstattungsfähig. Wir arbeiten mit qualifizierten Partneranwälten zusammen.
03Reparaturkosten geltend machen.
Sie können den zur Schadenbehebung erforderlichen Betrag verlangen. Das Gutachten dokumentiert den Reparaturumfang und die kalkulierten Kosten. Bei einem Totalschaden gelten andere Abrechnungsregeln.
04Wertminderung prüfen lassen.
Ein reparierter Unfallwagen kann weniger wert sein als vor dem Unfall. Ob eine merkantile Wertminderung vorliegt, wird im Einzelfall geprüft und im Gutachten berücksichtigt.
05Mobil bleiben oder Ausfall ersetzen.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt ausfällt, kommen je nach Voraussetzungen erforderliche Mietwagenkosten oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Beides gibt es nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum.
06Reparatur oder Auszahlung.
Eine Abrechnung ohne Reparatur ist grundsätzlich möglich. Dabei wird die Umsatzsteuer nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. Was in Ihrem Fall sinnvoll und erstattungsfähig ist, klären Sie mit Ihrem Anwalt.