AUFFAHRUNFALL UND VERDECKTE HECKSCHÄDEN
Ein Heckschaden endet nicht immer am Lack.
Bei einem Auffahrunfall können Träger, Halter, Heckabschluss oder angrenzende Bauteile betroffen sein. Wir prüfen das Fahrzeug in unserem Gutachterbüro auf der Hebebühne und halten den festgestellten Zustand fest. Erforderliche weitergehende Prüfungen werden aus dem Befund abgeleitet.
Teilen Sie uns mit, wenn sich Türen oder Heckklappe anders schließen, Sensoren Warnungen melden oder ungewöhnliche Geräusche auftreten. Solche Beobachtungen helfen bei der Untersuchung, ersetzen aber keine technische Prüfung. Falls nötig, ergänzen Vermessungen die Schadenaufnahme.
01Gründliche Prüfung auf der Hebebühne
02Achsvermessung und Karosserievermessung bei Bedarf
03Fundiertes Gutachten als Grundlage Ihrer Ansprüche
Was ein Schadengutachten beinhaltet ↗